Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

   Nützliche  TIPPS  für  die  Arbeit  als  Freier  Journalist  an  Tageszeitungen                                                                                         

(GRUNDLAGE: Meine Erfahrungen und Lehren aus meiner Auseinandersetzung mit der SVZ)

- Zeigen Sie Ihre Freiberuflichkeit beim zuständigen Finanzamt offiziell an und lassen Sie sich von dort eine Steuernummer zuteilen. Lassen Sie sich außerdem als Kleinunternehmer registrieren und eine Umsatzsteuer-ID-Nummer geben. Reichen Sie beim Finanzamt alljährlich eine steuerliche Erklärung Ihrer Einkünfte als Selbstständiger, der Umsatzsteuer sowie eine Einnahme- und Überschuss-Rechnung (EÜR) ein.
- Werden Sie Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK trägt ähnlich wie bei einem Angestelltenverhältnis gemäß Ihrem Einkommen die Hälfte der Beiträge für Ihre Sozial- und Krankenkasse. Ihre eigenen hälftigen Monatsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
- Werden Sie Mitglied im Versorgungswerk der Presse.
- Schließen Sie eine UNFALL-, KRANKENHAUS-TAGEGELD-, HAFTPFLICHT- und RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG ab. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. 
  Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, können Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft werden. 
- Werden Sie Mitglied der „Verwertungsgesellschaft Wort und der „Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst“. Deren Ausschüttungen an Sie als Wahrnehmungsberechtigter bringen Ihnen einmal jährlich zusätzliche Einnahmen.
- Werden Sie Mitglied einer Journalisten-Gewerkschaft (djvdju/verdi). Die Gewerkschaft leistet Rechtsschutz. Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Lassen Sie sich einen behördlich anerkannten Presse-Ausweis ausstellen. 
- Streben Sie über die Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Verlag ihrer Tageszeitung eine schriftliche Vereinbarung an. Vergessen Sie dabei nicht, darin ausdrücklich die Übernahme der Fahrtkosten (und Spesen) zu vereinbaren. Treffen Sie mündliche Abreden nur unter Beisein von Zeugen und/oder verfassen Sie eine Aktennotiz.
- Lassen Sie sich Ihre Aufträge schriftlich erteilen. Übersenden Sie an Verlag/Redaktion auch für (fern)mündlich übermittelte Aufträge stets Bestätigungen, Lieferscheine und ggf. Rechnungen. Vergessen Sie dabei nicht, für ihre Honorare die entsprechende Umsatzsteuer zu erheben und Fahrtkosten sowie Spesen gesondert zu berechnen.
- Lassen Sie die Höhe Ihrer Zeilen- und/oder Foto-Honorare durch den Verlag oder die Redaktion schriftlich fixieren oder vor Zeugen nennen. Die Honorare müssen laut Urheberrechtsgesetz auskömmlich sein (§ 36, Abs.2, UrhG). 
Maßstäbe und Orientierung dafür bieten:
- Gemeinsame Vergütungsregeln für Freie hauptberufliche Journalisten an Tageszeitungen
- Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie Journalisten
- Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM
                                                                                      Horst Kamke